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Infokarte Vorderseite: Illustration von vier Kolleginnen und Kollegen im Gespräch, eine Person nutzt einen Rollstuhl.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Mitarbeitende schützen,
denen im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen bekannt werden –
so genannte Whistleblower.

Whistleblower sind Personen, die dieses Wissen aus dem Dunkeln ins
Hellfeld bringen. Sie wollen, dass alles richtig läuft.

Jede beschäftigte Person, egal welcher Berufsgruppe, kann so einerseits
für Abhilfe bei Fehlverhalten sorgen und muss dabei andererseits keine
Nachteile erwarten.

Infokarte Rückseite mit Kontaktdaten der BRJ-Meldestelle und QR-Code.

 <p>Hinweisstelle für die Berliner Jugendhilfe. Ihr Träger hat einen Vertrag mit dem BRJ e.V. Wir sind Ihre externe Meldestelle. Sie können bei uns Rechtsverstöße, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Ihrem Träger melden. Die Meldung ist für Sie kostenfrei, anonym und vertraulich.</p> <p>So erreichen Sie uns: BRJ e.V. Hinweisstelle, Markgrafendamm 24, Haus 16, Etage 6, 10245 Berlin</p> <ul> <li>Telefon: <a href=“tel:+493025098359″>+49 30 250 983 59</a></li> <li>Mobil: <a href=“tel:+491732051126″>+49 173 205 11 26</a></li> <li>E-Mail: <a href=“mailto:hinweis@brj-berlin.de“>hinweis@brj-berlin.de</a></li> <li>Web: <a href=“https://hinweisgeben.berlin“>hinweisgeben.berlin</a></li> </ul> <p>Ihr Träger-Code: JAKU1993</p>