Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist JaKuS seit vielen Jahren als Jugendhilfeträger aktiv und präsent. Im Schöneberger Norden liegen Wurzeln des Trägers, die Jugendwohngemeinschaft in der Winterfeldstraße gibt es seit über 20 Jahren. Sie ist in den 80er Jahren aus der statdtteilbezogenen Arbeit entstanden und in besonderer Weise in ihre Nachbarschaft eingebunden.
In unmittelbarer Nähe, in der Bülowstraße 52, befindet sich seit 2007 die Geschäftsstelle. Hier arbeiten Geschäftsführung und Verwaltung, treffen sich Teams oder Arbeitsgruppen zu Besprechungen, finden begleitete Kontakte zwischen betreuten Kindern und ihren Eltern statt oder angeleitete Elterngruppen üben Alltags-Situationen in Rollenspielen.
JaKuS ist seit 2003 Schwerpunktträger für stationäre Hilfen im Süden des Bezirkes Tempelhof-Schöneberg und hat seitdem ein bedarfsgerechtes Angebot verschiedener Hilfeformen schrittweise weiterentwickelt:
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In den Jugendwohnprojekten Winterfeldtstraße und Borussiastraße werden Jugendliche in je einer Wohngemeinschaft mit mehreren Außenplätzen betreut.
- An zwei Standorten im Bezirk gibt es insgesamt vier Plätze für jüngere Kinder in Erziehungsstellen.
- Die familienaktivierende Wohngruppe Impuls betreut bis zu acht Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 15 Jahren rund um die Uhr in einem Haus mit großem Garten und bindet ihre Eltern aktiv in die Arbeit mit ein.
- An mehreren Schulen im Süden des Bezirkes sind sechs MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen Angeboten an der Schnittstelle Jugendhilfe - Schule tätig, unter anderem in dem bundesweiten Projekt 2. Chance für Schulverweigerer.
JaKuS ist durch seine MitarbeiterInnen in mehreren regionalen Fallteams im Jugendamt, sozialräumlichen Gremien sowie bezirklichen Fach-Arbeitsgruppen regelmäßig vertreten. Hier werden Einzelfälle besprochen, Vernetzungen praktiziert und neue bedarfsgerechte Angebote in Kooperationen entwickelt.
Mit den stationären Trägern Jugendwohnen im Kiez und Independent Living bildet JaKuS einen Trägerverbund, mit ahb Berlin-Süd und weiteren Trägern ambulanter Hilfen bestehen enge Kooperationsbezüge über den Einzelfall hinaus.


