Information speziell für Fachkräfte

Am 18.8. 2008 wurde ein neuer Trägervertrag für die individuelle Betreuung in Wohnraum des Trägers zwischen dem Land Berlin und JaKuS abgeschlossen.

Damit wird die vorherige Praxis, Jugendliche auch dann über Fachleistungen (nach § 35 SGB VIII) betreuen zu lassen, wenn sie stationär – also in Wohnungen von JaKuS – betreut werden, abgelöst. Stattdessen gibt es nun ein neues System mit verschiedenen Tageskostensätzen je nach Betreuungsdichte.

Die Veränderungen im Bereich der individuellen stationären Betreuung sind von Sen-BWF im Rundschreiben Nr. 4/2008 dargestellt worden.
JaKuS bietet nun im Rahmen der individuellen Betreuung folgende Leistungen an:
Die bisherige Regelbetreuung im Betreuten Einzelwohnen (BEW) entspricht dabei der jetzigen Regelbetreuung mit 12 Personalstunden Betreuung pro Woche.

Zusätzlich gibt es nun Angebote mit geringer Betreuungsdichte und Intensivleistungen (s.Tabelle) Die Intensivangebote können nach § 34 und auch nach § 35 SGB VIII bewilligt werden.


Personalstunden pro Woche gültig für §§ SGB VIII
6 § 34
9 § 34
12 § 34
15 § 34 u. § 35
18

§ 34 u. § 35

20 § 34 u. § 35

Der Trägervertrag für Jugendwohngemeinschaften wird in Kürze erwartet.