Die Jugendhilfe bietet heute ein differenziertes Spektrum an Unterstützungs-maßnahmen für Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen. Diese sind eng miteinander verknüpft und lassen unterschiedliche Formen und Intensitäten zu, ohne dass damit notwendigerweise ein Betreuerwechsel verbunden ist.
Bei JaKuS sind differenzierte Betreuungsformen ohne oder mit Wohnmöglichkeit in einer trägereigenen Wohnung möglich (im Fachjargon: ambulant oder stationär):
- Jugendwohngemeinschaften (JWG)
- Betreutes Einzelwohnen mit Gruppenanbindung (BEW)
- Individuelle Betreuung ohne Gruppenanbindung (FlexNetz)
- Flexible regionale Betreuung mit Standortangebot (RegioFlex)
- Beratung und Betreuung ohne Wohnangebot (Ambulante Hilfen)
Rechtliche Grundlage der Hilfen bilden die §§ 30, 31, 34 und 35 des SGB VIII, bei jungen Volljährigen in Verbindung mit § 41, bei jungen Müttern/ Familien auch nach § 19 SGB VIII.
Elternarbeit begreift JaKuS im Betreuten Jugendwohnen als Eltern-Ergänzungs-Arbeit: soweit möglich bleiben Eltern in der Verantwortung und übernehmen sie schrittweise wieder mehr, wann immer das möglich ist.
Flexible Anpassung der Betreuungsdichte ist möglich, sowohl bei besonders intensivem Bedarf als auch bei geringerer Betreuungsnotwendigkeit. Die neue Rahmenvereinbarung Jugendhilfe bietet hierzu vordefinierte Standards (s.u.)
Für Clearingprozesse hat JaKuS eine gesonderte Angebotsbeschreibung erstellt.
