Ambulante Betreuung für Jugendliche wird bei JaKuS von allen Projekten angeboten, die Leistungen im Rahmen des Betreuten Jugendwohnens durchführen.
Die ambulante Betreuung kann mit unterschiedlichen Zielsetzungen eingesetzt werden:
- Klärung einer aktuellen Konfliktsituation innerhalb oder außerhalb der Familie
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (z.B. im Übergang Schule-Beruf, Wohnungssuche)
- Vorbereitung auf eine selbständige Wohnform innerhalb oder außerhalb der Jugendhilfe
- Begleitung in schwierigen Lebensphasen (z.B. Verlust eines Elternteils)
Vor der Hilfevereinbarung lernen sich Betreuer/in und Jugendliche/r i.d.R. kennen und vereinbaren Inhalte und Modalitäten miteinander.
Die ambulante Hilfe wird je nach Ausrichtung und Intensität nach § 30 (Erziehungsbeistand) oder § 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) vom zuständigen Jugendamt bewilligt.
